Gehaltsumwandlung mit E‑Auto: Warum die 0,25‑%-Regel das Modell besonders interessant macht
Bei einem begünstigten reinen Elektro-Dienstwagen wird für die pauschale Privatnutzung nicht der volle Bruttolistenpreis angesetzt, sondern nur ein Viertel. Genau das kann die Gehaltsumwandlung deutlich attraktiver machen.
Auf diesen Viertelwert wird anschließend die normale 1-%-Methode angewendet.
0,25 % ist keine Steuerquote – sondern eine besonders günstige Fahrzeugbewertung
Die Bezeichnung „0,25-%-Regel“ ist im Alltag praktisch, steuerlich passiert aber etwas präziseres: Der Bruttolistenpreis wird bei einem begünstigten reinen Elektrofahrzeug geviertelt. Auf diesen reduzierten Wert wird anschließend die 1-%-Methode angewendet.1
50.000 € Fahrzeugwert werden steuerlich nicht wie 50.000 € behandelt
Für den privaten Nutzungswert wird im Musterfall zunächst nur ein Viertel des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt.
Nicht: „Ich zahle 0,25 % Steuer“
Die 125 € im Beispiel sind ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitslohn hinzugerechnet wird. Wie viel Einkommensteuer daraus tatsächlich entsteht, hängt von der persönlichen Situation ab.
Relevant ist der Listenpreis – nicht die Leasingrate
Maßgeblich ist grundsätzlich der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Umsatzsteuer und werkseitiger Sonderausstattung, nicht der tatsächlich ausgehandelte Fahrzeugpreis.1
50.000 € Bruttolistenpreis: 500 € beim Verbrenner – 125 € beim begünstigten E‑Auto
Der Unterschied wird besonders deutlich, wenn beide Fahrzeuge denselben Bruttolistenpreis haben und ausschließlich die pauschale Privatnutzung betrachtet wird.
Verbrenner
Begünstigtes reines E‑Auto
Warum genau dieser niedrige Nutzungswert bei Gehaltsumwandlung so interessant wird
Bei einer steuerlich anerkannten Gehaltsumwandlung wird der künftige Barlohn arbeitsvertraglich reduziert und dafür Sachlohn in Form des Nutzungsrechts am Firmenwagen gewährt. In Leasingfällen muss der Arbeitgeber zivilrechtlich Leasingnehmer sein.3
Bisheriger Barlohn
Ausgangspunkt unseres vereinfachten Musterfalls.
Gehaltsumwandlung
600 € künftiger Barlohn werden gegen die Fahrzeugüberlassung getauscht.
Neuer Barlohn
Der vertragliche Barlohn beträgt danach 4.400 €.
E‑Auto addieren
Privatnutzung des 50.000-€-BEV im 0,25-%-Musterfall.
5.000 € – 600 € + 125 € = neue steuer- und sozialversicherungsrelevante Bemessungsgröße im vereinfachten Beispiel.
Privatnutzung ist nur die halbe Rechnung, wenn der Wagen auch zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren wird
Kann das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, kommt grundsätzlich ein zusätzlicher Nutzungswert hinzu. Bei der pauschalen Methode sind das 0,03 % des maßgeblichen Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat.4
20 km Arbeitsweg: zusätzlich 75 € pro Monat
Beim begünstigten 50.000-€-E‑Auto wird auch hier mit dem Viertelwert gerechnet.
Zusammen mit 125 € Privatnutzung ergibt das im Beispiel insgesamt 200 € geldwerten Vorteil.
Homeoffice kann die 0,002-%-Methode interessant machen
Unter den BMF-Voraussetzungen können tatsächliche Fahrten einzeln mit 0,002 % je Entfernungskilometer bewertet werden – kalenderjährlich für höchstens 180 Fahrten und mit datumsgenauer Dokumentation.3
Das ist ein Rechenbeispiel. Die Methode ist im Lohnsteuerabzug kalenderjährlich einheitlich anzuwenden; ein unterjähriger Methodenwechsel ist grundsätzlich nicht vorgesehen.3
5.000 € – 600 € + 125 € Privatnutzung + 75 € Arbeitsweg.
Die Begünstigung ist stark – aber nicht automatisch für jedes „elektrische“ Fahrzeug
Für einen 2026 angeschafften Firmenwagen ist die aktuelle Rechtslage vergleichsweise klar. Entscheidend bleiben aber Fahrzeugart, Bruttolistenpreis und Anschaffungszeitpunkt.
Für den Viertelansatz im hier betrachteten 2026er Fall müssen diese Kernelemente zusammenpassen
Die folgenden Punkte bilden die gesetzliche Grundlogik für reine Elektrofahrzeuge nach § 6 EStG und die aktuelle Anwendungsvorschrift ab.12
Keine CO₂-Emission je gefahrenem Kilometer im Sinne der gesetzlichen Regelung.
Für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge gilt die aktuelle 100.000-€-Grenze.
Die Viertelregel ist für entsprechende Anschaffungen vor dem 1. Januar 2031 vorgesehen.
Ein gutes Gehaltsumwandlungsmodell braucht nicht nur Steuerlogik – sondern auch eine passende Fahrzeuglaufzeit
Der steuerliche Hebel hilft wenig, wenn das Unternehmen dafür sofort eine mehrjährige Fahrzeugbindung eingehen muss. Für neue Benefits, Probephasen oder wechselnde Mitarbeiterbedarfe kann eine kurze Laufzeit deshalb strategisch sinnvoll sein.
Warum kurze Laufzeiten gut zur Gehaltsumwandlung passen können
Unternehmen können prüfen, wie gut das Modell bei Mitarbeitern tatsächlich angenommen wird.
Kurze Vertragszeiträume reduzieren das operative Risiko gegenüber klassischen mehrjährigen Leasingbindungen.
Reichweite, Ladealltag und tatsächliche Nutzung lassen sich im Unternehmensalltag testen.
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directcar ist auf gewerbliches Kurzzeitleasing mit sechs Monaten Laufzeit und verfügbaren Bestandsfahrzeugen ausgerichtet. Nach Ablauf sind abhängig von Verfügbarkeit und Konditionen Anschlussoptionen möglich.5
Verfügbare Fahrzeuge entdecken →Der eigentliche Vorteil ist nicht „0,25 % Steuer“ – sondern ein sehr niedriger steuerlicher Fahrzeugwert
Genau deshalb passt ein begünstigtes E‑Auto so gut zur Gehaltsumwandlung: Ein Teil des Barlohns wird ersetzt, während der hinzuzurechnende Nutzungswert vergleichsweise klein bleiben kann. Wie attraktiv das im Einzelfall ist, hängt trotzdem von Gehalt, Arbeitsweg, Fahrzeug, Versicherungsstatus und persönlicher Steuerbelastung ab.
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06028 9775 255Häufige Fragen zur 0,25-%-Regel bei Gehaltsumwandlung
Faktenbasis dieses Artikels
Stand der fachlichen Prüfung: 24. August 2026. Für die steuerlichen Kernaussagen wurden amtliche Quellen verwendet.