Dienstwagen perGehaltsumwandlung:Die Beispielrechnungfür Arbeitgeber& Mitarbeiter
Ein Gehalt, ein Umwandlungsbetrag, ein Listenpreis – aber drei völlig unterschiedliche Ergebnisse. Wir rechnen Verbrenner, begünstigten Plug-in-Hybrid und reines E-Auto unter identischen Bedingungen durch.
* PHEV nur bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen; E‑Auto im Muster als 2026 begünstigtes reines Elektrofahrzeug innerhalb der 100.000-€-Grenze. Berechnung mit pauschaler Nutzungswertmethode.
Damit der Vergleich fair bleibt, ändern wir nur eine Variable
Alle drei Fahrzeuge haben denselben Bruttolistenpreis. Gehalt, Umwandlungsbetrag und Arbeitsweg bleiben ebenfalls gleich. Nur die steuerliche Bewertung des Antriebs verändert sich.
Unser Musterfall 2026
Wir rechnen bewusst mit einer überschaubaren Standardkonstellation. Die persönliche Nettoauswirkung wird nicht erfunden – dafür wären individuelle Lohnsteuer- und Versicherungsmerkmale erforderlich.
vereinbartes Monatsgehalt vor Umwandlung
Barlohn wird für die Zukunft reduziert
der jeweilige geldwerte Vorteil wird wieder hinzugerechnet
Drei Fahrzeuge, derselbe Listenpreis – und 600 € Unterschied in der Bemessungsgrundlage
Der geldwerte Vorteil setzt sich in unserem Muster aus Privatnutzung und dem pauschalen Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusammen.
Verbrenner
1-%-Bewertung für die Privatnutzung
Plug‑in‑Hybrid
vereinfacht 0,5-%-Bewertung bei erfüllten Voraussetzungen
Reines E‑Auto
vereinfacht 0,25-%-Bewertung im begünstigten Muster
Was verändert sich gegenüber den ursprünglichen 5.000 €?
Die Zahl ist keine Nettoersparnis. Sie zeigt lediglich, wie sich in unserem Muster die steuer- und sozialversicherungsrelevante Bemessungsgrundlage gegenüber dem Ausgangsgehalt verschiebt.
Die Bemessungsgrundlage steigt trotz Gehaltsumwandlung.
Die Barlohnreduzierung ist größer als der geldwerte Vorteil.
Im Muster entsteht die stärkste Reduktion der Bemessungsgrundlage.
Die gleiche Rechnung bedeutet für Arbeitgeber und Mitarbeiter etwas anderes
Für den Arbeitgeber geht es um Fahrzeugkosten und Lohnnebenkosten. Für den Mitarbeiter geht es um die tatsächliche Nettoveränderung und den privaten Mobilitätswert. Beides darf nicht miteinander verwechselt werden.
Arbeitgeber-Linse
Bei einem vollständig sozialversicherungspflichtigen Musterfall unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen wirkt die veränderte Bemessungsgrundlage auch auf die Arbeitgeberbeiträge.
Mitarbeiter-Linse
Der Mitarbeiter sollte die 600 € Gehaltsumwandlung nicht mit 600 € Nettokosten gleichsetzen. Die tatsächliche Auswirkung auf das Auszahlungsnetto hängt von den persönlichen Abrechnungsmerkmalen ab.
20 km Arbeitsweg machen in unserem Vergleich bereits 75 bis 300 € Unterschied
Bei der pauschalen Monatsmethode wird zusätzlich zur Privatnutzung grundsätzlich 0,03 % des maßgeblichen Listenpreises je Entfernungskilometer angesetzt. Bei begünstigten Fahrzeugen wirkt auch hier der Halb- beziehungsweise Viertelansatz.
50.000 € × 0,03 % × 20 km
50.000 € × 0,0075 % × 20 km
0,5 % gibt es 2026 nicht automatisch für jeden PHEV
Für nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 angeschaffte extern aufladbare Hybride wird der Listenpreis nur zur Hälfte angesetzt, wenn mindestens eine der gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt ist.
Das PHEV-Gate
Im Beispiel oben unterstellen wir ausdrücklich einen begünstigten Plug‑in‑Hybrid. Erfüllt das Fahrzeug die Voraussetzungen nicht, greift der halbe Listenpreis nicht.
Eine niedrigere Bemessungsgrundlage macht ein Fahrzeug nicht automatisch zum günstigsten Gesamtpaket
Für eine echte Entscheidung müssen Steuerlogik und Fahrzeugwirtschaft zusammengedacht werden. Ein teureres E‑Auto kann trotz günstigerer Versteuerung höhere Fahrzeugkosten verursachen; ein günstiger Verbrenner kann trotz höherem geldwerten Vorteil insgesamt wirtschaftlich sein.
Abrechnung
Bruttolistenpreis, Antrieb, Arbeitsweg, Gehaltsumwandlung und persönliche Abrechnungsmerkmale bestimmen die Lohnwirkung.
Fahrzeugkosten
Leasingrate, Versicherung, Steuer, Kilometer, Bereifung und weitere Nebenkosten bestimmen die tatsächlichen Arbeitgeberkosten.
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☎ 06028 9775 255Häufige Fragen zur Beispielrechnung
Quellen & Rechtsgrundlagen – geprüft für August 2026
- § 6 EStG: Bewertung der privaten Kfz-Nutzung; Viertelansatz für begünstigte reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 € BLP und Halbansatz für qualifizierende Plug‑in‑Hybride. gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
- BMF / Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 24 IV.1: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer, Gehaltsumwandlung, Leasing, 0,03-%- und 0,002-%-Methode. ao.bundesfinanzministerium.de
- Deutsche Rentenversicherung – § 14 SGB IV Firmenwagen: beitragsrechtliche Behandlung von Barlohnverzicht / Entgeltumwandlung und geldwertem Vorteil. rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- Deutsche Rentenversicherung – Werte 2026: Rentenversicherung 18,6 %, Krankenversicherung 14,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Pflegeversicherung 3,6 %. deutsche-rentenversicherung.de
- Bundesministerium für Gesundheit: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der GKV 2026: 2,9 %; Arbeitgeber tragen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zur Hälfte. bundesgesundheitsministerium.de
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenze 2026 Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 € monatlich; allgemeine Rentenversicherung 8.450 € monatlich. bundesregierung.de
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