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Firmenwagen bei Kündigung, Elternzeit oder Krankheit: Was passiert mit dem Auto? | directcar
Gehaltsumwandlung · Sonderfälle im Arbeitsverhältnis

Firmenwagen bei Kündigung,Elternzeit oder Krankheit:Was passiert mit dem Auto?

Solange alles normal läuft, ist ein Firmenwagen-Benefit unkompliziert. Spannend wird es erst, wenn Arbeit, Vergütung oder Beschäftigung plötzlich anders aussehen. Dieser Ratgeber zeigt, was bei Kündigung, Elternzeit, längerer Krankheit und unbezahlter Auszeit wirklich zu prüfen ist.

✓ Kündigung & Freistellung
Elternzeit & Teilzeit
✓ Krankheit über 6 Wochen
✓ Rückgabe & Versteuerung

Stand: 26. August 2026 · Für Arbeitgeber & Mitarbeiter · Keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung

Wenn der Normalbetrieb endet4 typische Fälle
NormalbetriebArbeit + Vergütung + Firmenwagen
läuft
📄KündigungArbeitsverhältnis läuft bis zum Ende weiter.Widerruf prüfen
👶ElternzeitArbeitsverhältnis besteht, Vergütung ruht häufig.Vereinbarung prüfen
🩺KrankheitBis 6 Wochen Entgeltfortzahlung – danach neue Lage.Frist beachten
⏸️Unbezahlte AuszeitKein normaler Barlohn – Payroll kann knifflig werden.Vorher regeln
Die richtige Antwort hängt nicht nur vom Auto ab – sondern davon, ob und wie Arbeitsentgelt weiter geschuldet wird.
Der arbeitsrechtliche Grundsatz

Die private Firmenwagennutzung ist Teil der Vergütung – und genau das entscheidet in Sonderfällen

Das Bundesarbeitsgericht ordnet die private Nutzung eines Dienstwagens als steuer- und beitragspflichtigen Sachbezug und damit als Teil der Arbeitsvergütung ein. Daraus folgt ein sehr hilfreicher Grundsatz für die Praxis.

Der zentrale Zusammenhang

Firmenwagen privat nutzen = Vergütungsbestandteil

Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die Arbeit und grundsätzlich so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Vertragliche Widerrufs- und Sonderregelungen können diese Ausgangslage verändern.

Arbeitsentgelt läuft weiter

Beispiel Kündigungsfrist oder die ersten Wochen einer normalen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Privatnutzung bleibt grundsätzlich Teil der Vergütung, sofern keine wirksame Sonderregel greift.

Arbeitsentgelt ruht oder endet

Beispiel volle Elternzeit ohne Teilzeit oder Krankheit nach Ende der Entgeltfortzahlung. Dann besteht nicht automatisch derselbe Anspruch auf den privaten Sachbezug; die konkrete Vereinbarung wird entscheidend.

Wichtig: Der Firmenwagenvertrag kann wirksame Widerrufs- oder Rückgaberegeln enthalten. Solche Klauseln müssen transparent, sachlich begründet und im konkreten Fall wirksam ausgeübt werden. Eine pauschale Klausel „bei jeder Kündigung sofort zurück“ ist deshalb nicht automatisch belastbar.
Szenarien

Vier Situationen, vier unterschiedliche Antworten

Der häufigste Fehler ist, alle Abwesenheiten gleich zu behandeln. Kündigung, Elternzeit, Krankheit und unbezahlte Auszeit haben arbeits- und steuerrechtlich unterschiedliche Ausgangspunkte.

📄

Kündigung & Freistellung

Das Arbeitsverhältnis endet nicht mit der Kündigung, sondern erst zum Beendigungszeitpunkt. Bis dahin läuft grundsätzlich auch Vergütung weiter.

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👶

Elternzeit

Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, ruht aber bei vollständiger Elternzeit typischerweise ohne Arbeitsleistung und ohne Lohn.

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🩺

Längere Krankheit

Entscheidend ist die Grenze zwischen Entgeltfortzahlung und anschließendem Krankengeldbezug.

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⏸️

Unbezahlte Auszeit

Ohne normalen Barlohn muss die Fahrzeugnutzung separat geregelt und steuerlich sauber abgerechnet werden.

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Fall 1 · Kündigung

Kündigung heißt nicht automatisch: Schlüssel sofort abgeben

Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis erst zum Ablauf der Kündigungsfrist. Genau deshalb ist eine sofortige Rückgabe des auch privat nutzbaren Dienstwagens nicht automatisch zulässig.

Kündigung & Freistellung

Bis zum Ende läuft die Vergütung grundsätzlich weiter

Das BAG hat 2025 und 2026 die Anforderungen an Widerruf und Freistellung nochmals konkretisiert.

Merksatz: Erst Freistellung + Klausel + Ausübung prüfen.
Grundlage

Ohne wirksamen Widerrufsvorbehalt ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die vereinbarte Privatnutzung bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen.

Widerruf

Eine klar formulierte Klausel kann die Privatnutzung bei einer berechtigten Freistellung widerrufbar machen. Der Widerrufsgrund muss ausreichend transparent und kalkulierbar sein.

Freistellung

Das BAG hat 2026 entschieden, dass eine formularmäßige Klausel, die den Arbeitgeber nach jeder Kündigung pauschal zur Freistellung berechtigt, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen kann. Die Freistellung selbst muss also ebenfalls rechtlich tragen.

Timing

Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung wird der Nutzungswert monatsweise und nicht kalendertäglich angesetzt. Das BAG hält deshalb – abgesehen von besonderen Fällen – einen entschädigungslosen Widerruf regelmäßig erst zum Monatsende für angemessen.

Fall 2 · Elternzeit

In voller Elternzeit ruht die normale Vergütungslogik – der Firmenwagen sollte deshalb ausdrücklich geregelt sein

Während einer vollständigen Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Wer nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber aber grundsätzlich keinen Lohn. Für den Firmenwagen ist daher entscheidend, ob eine gesonderte Weiterbenutzung vereinbart ist.

Elternzeit

Arbeitsverhältnis bleibt – Barlohn kann vollständig ruhen

Das Familienportal des Bundes beschreibt die Elternzeit als unbezahlte Auszeit, während der das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Praxis: Nutzung nicht „einfach weiterlaufen lassen“.
Anspruch

Aus dem BAG-Grundsatz, dass private Dienstwagennutzung Teil der Vergütung und grundsätzlich nur so lange geschuldet ist wie Arbeitsentgelt, folgt: Bei vollständig unbezahlter Elternzeit besteht nicht automatisch derselbe Nutzungsanspruch. Eine abweichende vertragliche Zusage bleibt möglich.

Weiterbenutzung

Darf der Mitarbeiter den Wagen während der Elternzeit privat behalten, bleibt die Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich ein steuerpflichtiger Sachbezug – unabhängig davon, wie viel tatsächlich gefahren wird.

Kein Barlohn?

Reicht der Barlohn nicht aus, um die Lohnsteuer auf Sachbezüge zu decken, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Fehlbetrag nach § 38 Abs. 4 EStG grundsätzlich zur Verfügung stellen; andernfalls bestehen besondere Anzeige- und Nachforderungsregeln.

Teilzeit

Wer während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in zulässigem Umfang Teilzeit arbeitet, erhält wieder laufendes Arbeitsentgelt. Fahrzeugbudget, Umwandlungsbetrag und private Nutzung sollten dann neu zur Teilzeitvergütung passen.

Fall 3 · Längere Krankheit

Die entscheidende Grenze liegt regelmäßig nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz grundsätzlich bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der privat nutzbare Firmenwagen gehört in dieser Phase regelmäßig zur fortzuzahlenden Vergütung.

Krankheit

Bis zur Entgeltgrenze läuft der Sachbezug mit – danach kann sich die Lage ändern

Das BAG hat den Dienstwagenfall nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ausdrücklich entschieden.

6 Wochen sind der typische Prüfpunkt.
Bis 6 Wochen

Solange der Arbeitgeber Arbeitsentgelt fortzahlen muss, ist auch die Privatnutzung des Dienstwagens als Vergütungsbestandteil grundsätzlich weiter geschuldet.

Danach

Das BAG hat entschieden, dass nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums ohne besondere Vereinbarung kein Anspruch auf weitere Privatnutzung bestehen muss.

Wenn Auto bleibt

Erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung trotzdem weiter, bleibt die Nutzungsmöglichkeit lohnsteuerlich relevant. Dass das Auto krankheitsbedingt wenig oder gar nicht gefahren wird, beseitigt den pauschalen Nutzungsvorteil nicht automatisch.

Arbeitsweg

Bei dauerhaft überlassenem Fahrzeug berücksichtigt die 0,03-%-Methode laut BMF auch krankheitsbedingte Nutzungsausfälle. Wer selten zur Tätigkeitsstätte fährt, sollte die zulässige Einzelbewertung gesondert prüfen.

Fall 4 · Unbezahlte Auszeit

Sabbatical oder unbezahlter Urlaub: Der Wagen braucht eine eigene Regel

Fehlt laufender Barlohn, wird ein Firmenwagen schnell zum Sonderfall. Arbeitsrecht, Lohnsteuer und die interne Fahrzeugkostenlogik sollten deshalb vor Beginn der Auszeit zusammen betrachtet werden.

Variante A

Fahrzeug wird zurückgegeben

Die Privatnutzung endet. Für die pauschale Dienstwagenbesteuerung sollte die Beendigung der Nutzungsmöglichkeit sauber dokumentiert werden – beispielsweise durch Rückgabe oder ein nachweisbares Nutzungsverbot.

Variante B

Fahrzeug bleibt beim Mitarbeiter

Bleibt die private Nutzung erlaubt, bleibt auch ein steuerlicher Sachbezug. Bei fehlendem oder sehr geringem Barlohn muss Payroll zusätzlich prüfen, wie die darauf entfallende Lohnsteuer praktisch finanziert und abgeführt wird.

Unbezahlte Auszeiten können zusätzlich sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten auslösen. Dieser Artikel beschreibt bewusst nur die Firmenwagen- und Vergütungslogik. Die konkrete SV-Beurteilung sollte Payroll bzw. die zuständige Einzugsstelle im Einzelfall prüfen.
Rückgabe im laufenden Monat

Warum der 17. eines Monats steuerlich schlechter sein kann als der 31.

Ein Detail mit großer Praxiswirkung: Die pauschale private Dienstwagennutzung wird monatsweise bewertet. Genau deshalb sollte der Rückgabetermin nicht nur nach Fahrzeuglogistik festgelegt werden.

Beispiel: Rückgabe am 23. Maipauschale Methode
1. Mai23. Mai31. Mai
Problem: Der Mitarbeiter kann das Auto ab dem 23. Mai nicht mehr nutzen, die pauschale steuerliche Bewertung für den Monat kann aber trotzdem vollständig anfallen.

Das BAG hat diesen Effekt ausdrücklich berücksichtigt

Im Urteil 5 AZR 171/24 wurde ein Widerruf innerhalb des laufenden Monats als unangemessen bewertet. Unter Berücksichtigung der monatsweisen Steuerlogik konnte der entschädigungslose Widerruf im konkreten Fall erst zum Monatsende erfolgen.

Monatsende
ist bei pauschaler Bewertung häufig der sauberere Rückgabetermin.
Schnellübersicht

Was gilt typischerweise in welchem Fall?

Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber die unterschiedlichen Ausgangslagen sehr deutlich.

Situation
Arbeitsentgelt
Auto automatisch weiter?
Praxis-Schritt
Kündigungsfrist
läuft weiter
grundsätzlich ja, sofern kein wirksamer Widerruf greift
Freistellung, Widerrufsklausel und Rückgabetermin prüfen
Volle Elternzeit
ruht typischerweise
nicht automatisch
Weiterbenutzung oder Rückgabe ausdrücklich vereinbaren
Krankheit bis 6 Wochen
Entgeltfortzahlung
grundsätzlich ja
normalen Benefit-Prozess fortführen
Krankheit nach Entgeltfortzahlung
Arbeitgeberlohn endet
ohne Sondervereinbarung regelmäßig nein
Rückgabe oder ausdrückliche Weiternutzung festlegen
Unbezahlte Auszeit
kein normaler Barlohn
vertraglich klären
Payroll + Fahrzeugkosten + Steuerabzug vorab festlegen
Vorher regeln statt später diskutieren

Diese Punkte gehören in die Firmenwagen- oder Zusatzvereinbarung

Die beste Sonderfallregel ist die, die bereits vor der ersten Fahrzeugübergabe eindeutig beschrieben ist. Dabei sollte ein Rechtsberater die konkrete Formulierung prüfen – insbesondere bei Widerrufsklauseln.

Die Exit-Logik sollte genauso klar sein wie die Rate

Unternehmen regeln oft Fahrzeugklasse, Kilometer und Selbstbeteiligung sehr genau – aber nicht, was bei Kündigung, Elternzeit oder Krankengeld passiert. Genau dort entstehen die meisten Streitfragen.

01

Rückgabegründe

Welche Ereignisse können die private Nutzung beenden?

02

Widerruf & Fristen

Klare Gründe, transparente Ausübung und sinnvolles Timing.

03

Kündigung

Was gilt während Kündigungsfrist und möglicher Freistellung?

04

Elternzeit

Rückgabe, Weiterbenutzung oder neue Teilzeitregel?

05

Krankheit

Was passiert nach Ende der Entgeltfortzahlung?

06

Unbezahlte Auszeit

Wer trägt Rate, Steuer, Ladekosten und laufende Nebenkosten?

07

Rückgabetag

Monatsweise Besteuerung und Fahrzeuglogistik zusammendenken.

08

Payroll-Prozess

Was passiert, wenn kein ausreichender Barlohn für Lohnsteuer vorhanden ist?

Kurze Fahrzeugbindung löst den Sonderfall nicht – sie begrenzt aber das Restlaufzeit-Risiko

Kündigt ein Mitarbeiter nach zwei Monaten, endet dadurch nicht automatisch der Leasingvertrag des Unternehmens. Genau deshalb ist die Fahrzeuglaufzeit ein eigener Risikofaktor. directcar fokussiert sechsmonatiges B2B-Kurzzeitleasing aus verfügbarem Bestand. Das beseitigt keine arbeitsrechtlichen Fragen, kann aber die verbleibende Fahrzeugbindung gegenüber mehrjährigen Leasingverträgen deutlich verkürzen.

6 Monatefokussierte Laufzeit im B2B-Kurzzeitleasing
BestandFahrzeuge ohne klassische Herstellerwartezeit
Planbarklarer Rückgabe- oder Anschlusszeitpunkt
WichtigMitarbeiteraustritt beendet den Leasingvertrag nicht automatisch
Persönlich für Sie da

Direkt zum richtigen Menschen – kein Callcenter

Sie möchten die Fahrzeugseite eines Firmenwagen-Benefits möglichst flexibel aufsetzen? Unsere Ansprechpartner besprechen Bestand, Konditionen und Laufzeit direkt mit Ihnen.

Oliver Max Busch – Head of Sales
Head of Sales
Oliver Max Busch

Ihr Ansprechpartner für individuelle Konditionen bei directcar. Oliver bespricht mit Ihnen Ihren Fahrzeugbedarf, mögliche Lösungen und die nächsten Schritte.

☎ 06028 9775 255
Robyn O'Connell – Account Manager
Account Manager
Robyn O'Connell

Robyn begleitet Sie vom ersten Angebot bis zur Fahrzeugübergabe – schnell, direkt und ohne Umwege.

☎ 06028 9775 255
FAQ

Häufige Fragen zu Firmenwagen in Sonderfällen

Nicht automatisch. Die private Nutzung ist Teil der Vergütung und wird grundsätzlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geschuldet. Eine wirksame Widerrufsregel kann etwas anderes erlauben, etwa bei einer berechtigten Freistellung. Klausel, Freistellung und konkrete Ausübung müssen jedoch rechtlich wirksam sein.
Das hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Während voller Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, der normale Lohnanspruch ruht jedoch regelmäßig. Weil die private Dienstwagennutzung Vergütungsbestandteil ist, besteht ohne besondere Vereinbarung nicht automatisch derselbe Nutzungsanspruch. Eine freiwillige Weiterbenutzung kann vereinbart werden und bleibt steuerlich relevant.
Während der gesetzlichen Entgeltfortzahlung ist die private Nutzung als Vergütungsbestandteil grundsätzlich weiter geschuldet. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ohne besondere Vereinbarung kein Anspruch auf weitere Privatnutzung bestehen muss.
Nein. Solange die Privatnutzung erlaubt und das Fahrzeug verfügbar bleibt, führt die Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich weiter zu einem geldwerten Vorteil. Ein dokumentiertes Nutzungsverbot, ein schriftlicher Nutzungsverzicht mit Wirkung für die Zukunft oder die tatsächliche Rückgabe können die steuerliche Situation verändern.
Bei der pauschalen Dienstwagenbewertung wird der Nutzungswert monatlich und nicht tageweise angesetzt. Das BAG hat deshalb 2025 im entschiedenen Fall einen Widerruf innerhalb des Monats als unangemessen beurteilt und den Monatsultimo als maßgeblichen Zeitpunkt festgelegt.
Nein. Arbeitsverhältnis und Leasingvertrag sind zwei getrennte Rechtsverhältnisse. Scheidet ein Mitarbeiter aus, läuft ein vom Unternehmen geschlossener Leasingvertrag grundsätzlich nach seinen eigenen Vertragsbedingungen weiter. Kürzere Laufzeiten können das verbleibende Bindungsrisiko reduzieren, ersetzen aber keine Exit-Regel.

Quellen & Rechtsgrundlagen · Stand 26.08.2026

  1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25. Private Dienstwagennutzung als Vergütungsbestandteil; Anforderungen an Widerruf bei berechtigter Freistellung und Unwirksamkeit einer pauschalen formularmäßigen Freistellungsklausel nach Kündigung. BAG öffnen ↗
  2. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24. Widerruf der Privatnutzung während der Kündigungsfrist; monatsweise steuerliche Bewertung und Bedeutung des Monatsendes. BAG öffnen ↗
  3. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010 – 9 AZR 631/09. Dienstwagen als Vergütungsbestandteil; kein Anspruch auf Privatnutzung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums ohne besondere Vereinbarung. BAG öffnen ↗
  4. Entgeltfortzahlungsgesetz § 3. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich bis zur Dauer von sechs Wochen. Gesetz öffnen ↗
  5. Familienportal des Bundes / BEEG. Elternzeit als unbezahlte Auszeit; Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, bei voller Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit besteht kein normaler Lohnanspruch. Teilzeitarbeit bis zur gesetzlichen Grenze ist möglich. Familienportal öffnen ↗
  6. BMF / Lohnsteuer-Handbuch 2026. Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens begründet grundsätzlich einen steuerlichen Vorteil; Regelungen zu Nutzungsverbot und Nutzungsverzicht sowie zur 0,03-%-Methode bei Nutzungsausfällen. BMF öffnen ↗
  7. EStG § 38 Abs. 4. Reicht der Barlohn zur Deckung der Lohnsteuer nicht aus, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Fehlbetrag grundsätzlich zur Verfügung stellen; andernfalls greifen Anzeige- und Nachforderungsregeln. Gesetz öffnen ↗
  8. directcar. B2B-Kurzzeitleasing mit Fokus auf sechs Monate und verfügbaren Bestandsfahrzeugen. directcar öffnen ↗
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Firmenwagenregelungen bei Kündigung, Elternzeit, längerer Krankheit oder unbezahlter Auszeit hängen stark vom Arbeitsvertrag, der Dienstwagenvereinbarung und dem konkreten Einzelfall ab. Rechtliche und steuerliche Gestaltung sollte individuell geprüft werden.